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Verletztes Wildtier gefunden?
Nicht wegsehen – Hilfe ist Pflicht!

Immer wieder werden wir zu verletzten Wildtieren in Schwerin und Umgebung gerufen. Ob verletzte Möwe, angefahrenes Blesshuhn, geschwächter Schwan, verletzte Ente oder verunfallter Fuchs – kein Tier sollte sich selbst überlassen werden.

Leider erleben wir häufig, dass Bürgerinnen und Bürger von einer Stelle zur nächsten verwiesen werden oder ihnen sogar mitgeteilt wird, man könne nichts tun. Das ist weder im Sinne des Tierschutzes noch der betroffenen Tiere.

Was tun bei einem verletzten Wildtier?

Wer ein offensichtlich verletztes oder hilfloses Wildtier findet, sollte nicht wegsehen, sondern umgehend Hilfe organisieren.

Je nach Situation können Polizei, Feuerwehr, die Untere Jagdbehörde sowie jagdausübungsberechtigte Personen eingebunden werden. Ziel muss stets sein, dem Tier schnellstmöglich fachkundige Hilfe zukommen zu lassen oder – wenn keine Rettung mehr möglich ist – weiteres Leid zu verhindern.

So läuft die Versorgung ab:

  1. Verletztes Wildtier melden.

  2. Zuständige Stellen informieren.

  3. Jagdausübungsberechtigte bzw. Fachleute einbinden.

  4. Tier sichern und versorgen lassen.

  5. Tierärztliche Behandlung oder Unterbringung organisieren.

 

Unsere Erfahrung

Leider erleben wir immer wieder, dass Ehrenamtliche, Privatpersonen und Tierschutzvereine die Versorgung verletzter Wildtiere nahezu allein stemmen müssen. Transporte, Tierarztkosten und die Suche nach Pflegestellen bleiben häufig an engagierten Bürgerinnen und Bürgern hängen.

Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz verankert.

Wir helfen weiter

Wenn ihr ein verletztes Wildtier gefunden habt und nicht wisst, an wen ihr euch wenden sollt, könnt ihr euch gerne bei uns über das Kontaktformular melden.

Gemeinsam versuchen wir, schnell die passende Hilfe für das Tier zu organisieren.

Jede Hilfe zählt – und jedes Tier verdient eine Chance.

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