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e.V.




Achtung:
Wenn das Tier sofort hilfe braucht!
Wenn ein gefundenes Tier schwer verletzt ist oder der Zustand kritisch ist, machst du bitte folgendes:
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Polizei rufen und auf Tierschutzgesetz hinweisen.
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Ordnungsamt / Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Schwerin anrufen. Amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst+49 385 5000-0
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Darauf bestehen, dass die Kommune als Fundtierbehörde handeln muss!
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Bitte auch immer das Tierheim Schwerin kontaktieren und auf den AB sprechen.
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Bei akuter Gefahr: nochmal Notruf wählen, klar sagen:„Es handelt sich um ein verletztes Fundtier. Unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen § 17 TierSchG stehen im Raum.“
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